Ab dem 2. November 2020 gelten folgende Regeln:
1 Der praktische Sportunterricht wird nur im Freien durchgeführt; dies erfordert das Mitbringen geeigneter Kleidung.
2 In den Sporthallen und den Umkleidekabinen herrscht Maskenpflicht.
3 Bei ungünstiger Wetterlage findet theoretischer Sportunterricht im Klassenraum oder in der Sporthalle mit Maske und unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln statt.